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Feuerbestattung versus Erdbestattung unter Umweltgesichtspunkten

Vor dem Hintergrund der Initiativen zum Klimaschutz werden neuerdings vergleichende Betrachtungen zur Treibhausgasbilanz der Erdbestattung und der Feuerbestattung durchgeführt. Gemeinsam ist derartigen Treibhausbilanzen, dass stets die Erdbestattung unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes Vorteile gegenüber anderen Bestattungsarten insbesondere der Feuerbestattung aufweist. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang die Erdbestattung als die umweltverträglichste Bestattungsform ausgewiesen. Die Ergebnisse derartiger vergleichender Betrachtungen überraschen, da einst Aspekte des Gesundheitsschutzes zur zunehmenden Verbreitung der modernen technisierten Feuerbestattung beigetragen haben. 

Bei einer vergleichenden Betrachtung der Bestattungsarten dürfte - in Übereinstimmung mit einschlägigen umweltrechtlichen Grundsätzen – Einvernehmen darüber bestehen, dass an eine umweltverträgliche Bestattung nachstehende Anforderungen zu stellen sind:

  1. Die Bestattung muss schadlos erfolgen, d. h. der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen muss stets sichergestellt sein.
  2. Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen muss bei der Bestattung durch Anwendung des Standes der Technik vorgebeugt werden.
  3. Bei der Bestattung ist durch integrierte Vermeidung und Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.

Die Freisetzung von Treibhausgasen ist in diesem Zusammenhang sicherlich ein –wenngleich nicht der alleinige – Bewertungsaspekt. Selbst wenn der Fokus auf die Treibhausgasbeiträge ausgerichtet wird, gelangt man zu einer grundlegend anderen Einschätzung des vermeintlichen Vorzugs von Erdbestattungen. Dabei bedarf es keiner Anwendung von ausgetüftelten Treibhausgasbilanzen. Der Sachverhalt erschließt sich, wenn nachfolgend die keineswegs neuen, fachlichen Fakten näher beleuchtet werden.

(1) Bewertung des mikrobieller Abbaus von Kohlenwasserstoffen (= Erdbestattung) gegenüber der thermischen Oxidation/Verbrennung (= Feuerbestattung) unter dem Gesichtspunkten der Freisetzung von Treibhausgasen

Die Abbauprozesse des menschlichen Leichnams unter den Bedingungen der Erdbestattung sind hinlänglich bekannt [1-3]. Nach der Autolyse erfolgt der mikrobielle Abbau der organischen Substanz unter anaeroben Bedingungen (Fäulnis). Die Kohlenwasserstoffverbindungen des menschlichen Leichnams werden unter diesen Bedingungen nicht vollständig zu Kohlenstoffdioxid (CO2) oxidiert, sondern es kommt hauptsächlich zur Freisetzung von Methan (CH4) und weiteren gasförmigen Stoffen. Letztere werden häufig unter dem Begriff Fäulnisgase subsummiert. Die Höhe des Methangehalt ist grundsätzlich abhängig vom organischen Substrat (hier: Kohlenhydrate (Glucose): 50% CH4; 50% CO2; Fette (Tripalmitin): 71% CO2 29% CH4); Eiweiße: 38% CH4 38% CH4 18% NH3 6% H2S; vgl. http://www.renewable-energy-concepts.com/german/bioenergie/biogas-basiswissen/biogasausbeute.html). Dem Fäulnisprozess schließt sich die Verwesung unter aeroben Bedingungen an, die bei einem störungsfreien Verlauf mit der Skelettierung abgeschlossen ist. Dieser Vorgang wird auch als Mineralisation bezeichnet. Unter aeroben Bedingungen werden die Kohlenwasserstoffe vornehmlich zu CO2 oxidiert. Bedingt durch die ungünstigen Belüftungsverhältnisse in einem Erdgrab ist davon auszugehen, dass weiterhin Methan freigesetzt wird. Ein vollständiger Abbau der organischen Substanz des menschlichen Leichnams unter anaeroben Bedingungen ist nicht möglich [4]. Bei mangelhaftem Luft- (Wachsleichen) und/oder Wasserangebot (Mumifizierung) treten vielmehr die in Klammern genannten Verwesungsstörungen auf. In neueren Untersuchungen von Albrecht [5] wurden Verwesungsstörungen anhand der Freisetzung von Methan und Schwefelwasserstoff mittels Gassonden identifiziert.

Der mikrobielle Abbau von pflanzlicher, tierischer oder eben menschlicher Biomasse ist - insbesondere unter Luftmangelbedingungen – zwangsläufig mit einem Ausstoß an Methan verbunden. Bei einer vollständigen Verbrennung von Biomasse durch thermische Oxidation entsteht aus den Kohlenwasserstoffverbindungen als gasförmiges kohlenstoffhaltiges Reaktionsprodukt lediglich Kohlenstoffdioxid (CO2). Aufgrund der Massenerhaltung sind die freigesetzten Massen an gasförmigen Kohlenstoff bei der Erd- und Feuerbestattung stets gleich. Bei einer Treibhausgasbilanz ist zu berücksichtigen, dass bei der Erdbestattung die Kohlenstoffverbindungen des menschlichen Leichnams zu Methan und Kohlendioxid umgesetzt, bei der Feuerbestattung hingegen ausschließlich zu Kohlendioxid oxidiert werden. In Anbetracht des um einen Faktor 21 höheren Treibhausgaspotenzials von Methan gegenüber CO2 ist es bei einer objektiven vergleichenden Betrachtung von Erd- und Feuerbestattung daher evident, dass im Hinblick auf das Treibhauspotenzial der freigesetzten Treibhausgase die Feuerbestattung stets besser abschneidet.

(2) Beurteilung der Erdbestattung gegenüber der Feuerbestattung unter umweltschutzfachlichen Gesichtspunkten

Rein technisch gesehen gleicht die Praxis der Erdbestattung der Deponierung eines biomassehaltigen Stoffgemisches, währenddessen die Feuerbestattung der thermischen Behandlung in einer hochtechnisierten Feuerungsanlage entspricht und hohen umweltschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Bei der Deponierung von Stoffgemischen mit organischen Inhaltsstoffen entstehen in Folge mikrobieller Prozesse belastetes Deponiesickerwasser und methanhaltiges Deponiegas, welches diffus entweicht und in die Atmosphäre eingetragen wird. In der EU ist daher seit dem Jahr 2005 die Ablagerung von Stoffgemischen mit organischen Inhaltsstoffen nicht mehr zulässig; der Glühverlust der abzulagernden Stoffe darf einen Wert von 5 Masseprozent nicht überschreiten. Zudem müssen Deponien mit einem Multibarrierensystem abgedichtet sowie mit einem System zur Sickerwasser- und Deponiegasfassung ausgerüstet werden. Trotz des Deponierungsverbots tragen vor allem Altdeponien, die einer jahrzehntelangen Nachsorge bedürfen, nach wie vor zum Ausstoß von Treibhausgasen bei. Deponien zählen im Hinblick auf den Klimaschutz weltweit zu den größten Treibhausgasemittenten. Angesichts der Freisetzung von brennbaren Treibhausgasen wie Methan besteht überdies die Gefahr von Bränden.

Die Erdbestattung von menschlichen Leichen und Heimtieren sind die in Deutschland verbliebenen Bereiche, die vom Ablagerungsverbot für Stoffgemische mit organischen Inhaltsstoffen ausgenommen sind. Die oben beschriebenen, umweltrelevanten Prozesse sind selbstverständlich auch für die Erdbestattung kennzeichnend.

(3) Vergleich der Erdbestattung und der Feuerbestattung in technischer und energetischer Hinsicht

Der Feuerbestattungsprozess findet in einer technischen Anlage statt. Die Emissionen werden vollständig gefasst und unter Anwendung der Maßnahmen nach dem Stand der Technik auf ein Mindestmaß reduziert. Der Prozess wird kontinuierlich überwacht und die relevanten Parameter werden messtechnisch erfasst und aufgezeichnet.

Im Gegensatz dazu werden bei Erdbestattungen keinerlei technische (Schutz-)maßnahmen ergriffen. Der Prozess wird sich selbst überlassen und verläuft vollkommen unkontrolliert ab. Mögliche Emissionen in den Boden, das Grundwasser oder die Luft entweichen diffus, da sie weder erfasst noch behandelt werden.

Es versteht sich von selbst, dass angesichts grundlegend unterschiedlicher Anforderungen und Verfahrenspraktiken der technische und energetische Aufwand bei der Feuerbestattung höher ist. Vergleichsmöglichkeiten wären allenfalls dann gegeben, wenn an die Erdbestattung analog zur Feuerbestattung ebenfalls Anforderungen an den Schutz des Bodens, Grundwassers und die Atmosphäre gestellt werden.

Der häufig vorgetragene Aspekt des erhöhten Brennstoffverbrauchs und die damit einhergehende erhöhte CO2-Freisetzung beim Feuerbestattungsprozess erweist sich bei genauerer Betrachtung der Gegebenheiten als nicht schlüssig. Der zusätzliche Brennstoffbedarf wird durch umweltrechtliche Vorgaben der Aufrechterhaltung hoher Temperaturen in der Nachverbrennung hervorgerufen. Allerdings werden derartige Energie- bzw. CO2-Mengen in rechtlicher Hinsicht nicht in die Treibhausgasbilanz eingerechnet. So fallen beispielsweise Abfallverbrennungsanlagen nicht unter das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG).

Selbst bei einer Berücksichtigung in der Treibhausgasbilanz wird verkannt, dass einer hoher Anteil der freigesetzten Prozesswärme und der zusätzlich eingetragenen Brennstoffenergie zurückgewonnen und betriebsintern (Heizung, Kühlung Kühlhalle etc.) genutzt wird. Diese Wärme- bzw. CO2-Mengen gilt es bei einem Bilanzvergleich herauszurechnen, da diese Wärme-/Kältemengen bei der Erdbestattung durch Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger für die Bewirtschaftung von Abschiedshalle, Kühlung u. a. aufgewendet werden müssen. Weiterhin bietet der Feuerbestattungsprozess technisch die Möglichkeit CO2 abzuscheiden oder die carbonhaltigen Brennstoffe (Erdgas u. a.) durch carbonfreie Energieträger (z. B. Wasserstoff) zu ersetzen. Unter diesen Voraussetzungen würde sich insgesamt eine positive Treibhausgasbilanz (d. h. Netto-Einsparungen von CO2-Emissionen) einstellen. Die Erdbestattung bietet hingegen keinerlei Möglichkeiten einer Energiegewinnung. Die CO2-Bilanz ist zwangsläufig immer negativ.

(4) Bewertung der Erdbestattung und Feuerbestattung unter den Aspekten der Hygiene und des Gesundheitsschutzes

Die Bestattung von infektiösen Leichen, bei denen eine fortbestehende Infektionsgefahr nicht auszuschließen ist, erfordert besondere Schutzvorkehrungen. Im Hinblick auf die Bestattung von infektiösen Leichen ist die Feuerbestattung zweifellos die Bestattungsart der Wahl. Nur durch eine Feuerbestattung kann von einer vollständigen Beseitigung von infektiösen Bakterien, Keimen oder Viren ausgegangen werden. In einigen Seuchenalarmplänen der Länder (siehe z. B. Nr. 9 Abs.5 der Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan)) ist daher ausschließlich die Durchführung einer Feuerbestattung zulässig. Grundsätzlich stellt die Verfügbarkeit von Feuerbestattungsanlagen eine wichtige Säule in Seuchen- und Pandemieplänen zur Eindämmung der Ausbreitung von infektiösen Erkrankungen dar. Dies verdeutlichen die aktuellen Erfahrungen der noch nicht ausgestandenen Coronakrise. Abgesehen von der Wirksamkeit bei der Beseitigung der Krankheitserreger spricht der Zeitfaktor - verbunden mit einem etwaigen Erfordernis zur kurzfristigen Bewältigung der Bestattung zahlreicher Sterbefälle - eindeutig für die Feuerbestattung. Die in der sogenannten Heinsberg-Studie [6] erlangte Erkenntnis. wonach etwa jede fünfte Infektion ohne wahrnehmbare Krankheitssymptome verläuft, bedeutet, dass selbst von nicht eindeutig als infektiös geltenden Verstorbenen eine Ansteckungsgefahr ausgehen kann. Allein aus Gründen der Vorsorge wäre bei einer Pandemie insofern die ausschließliche Durchführung von Feuerbestattungen angezeigt.

Fazit

Die persönliche Wahlfreiheit der Bestattungsart ist zu begrüßen. Jedem sollte es freigestellt sein in dieser Hinsicht eine Entscheidung nach eigenem Empfinden und individuellen Vorstellungen zu treffen. Eine Einflussnahme durch Geltendmachung von Umweltvorteilen einer bestimmten Bestattungsart widerspricht dem Grundsatz einer rein auf persönlichen Empfinden und Glaubensvorstellungen beruhenden Entscheidung und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu vermeintlich erzielbaren Umweltentlastungseffekten.

Die aktuell vorgetragenen Klimaschutz- und Umweltvorteile der Erdbestattung gegenüber der Feuerbestattung sind fachlich nicht haltbar. Als beste verfügbare Technik für Stoffgemische mit organischen Inhaltsstoffen hat sich nicht nur im Bestattungswesen die thermische Behandlung in einer Feuerungsanlage erwiesen.

Fachliteraturquellen

[1] Dent B, Forbes D, Stuart B. Review of human decomposition processes, Soil. Env Geol 45 (2004) 576-585

[2] Schoenen D, Albrecht M. Die Verwesung aus hygienischer und bodenkundlicher Sicht, Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e.V., Berlin:

Eigenverlag Verein WaBoLu (2003)

[3] Schmidt, L.: Computertomographischer Nachweis von Gasbildung in menschlichen Leichen in Abhängigkeit vom postmortalen Intervall, Dissertation (2018)

[4] Zimmermann, I.: Entwicklung einer umweltgerechten Erdbestattungspraxis im Hinblick auf die Folgewirkungen auf Böden, Grundwasser und Atmosphäre, Dissertation (2012)

[5] Albrecht, M.: Entwicklung eines Kontroll- und Messverfahrens der Bodenluftzusammensetzung zur Bewertung des Verwesungszustandes von Leichen

in Erdgräbern ohne Graböffnung (1. Phase); DBU-Abschlussbericht, August 2014

[6] Streeck, H. et al. Infection fatality rate of SARS-CoV-2 infection in a German

community with a super-spreading event, Universität Bonn, Mai 2020 LINK

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